#142 Markus Oliver
Die deutsche Monarchie - das 2. Kaiserreich - besaß eine Verfassung, die die staatsbürgerlichen Rechte vor Willkür schützte. Die BRD besitzt ein Grundgesetz namens “Verfassung”, das sie mit Hilfe eines “Verfassungsschutz” genannten Geheimdienstes vor dem Untertanen schützen muß. Natürlich ist daher ein Monarchist, der eine freiheitliche
politische Kultur favorisiert, wie sie in Großbritannien immerhin seit Jahrhunderten erfolgreich praktiziert wurde, ein Fall für den “Verfassungsschutz”. Oh ihr Blödrepublikaner, laßt euch doch eure BRD sauerkochen! Bemerkt ihr eigentlich bei dem Wort “Verfassungsschutz” nicht den Orwell’schen Neusprech?