Warum muß im GG die Gleichberechtigung ausdrücklich verankert sein …
Eine gute Frage.
Wenn das extra ausdrücklich im Grundgesetz stehen muß, dann bedeutet das doch gerade, daß es keine normale Selbstverständlichkeit ist.
Womit ich nicht sagen will, daß man die Frauen so behandeln darf, wie es die Moslems tun. Aber es gibt nunmal biologische Unterschiede, aus denen sich unterschiedliche Rechtspositionen ergeben können.
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