Der Koran bietet eine Sure, die Ausweg verspricht. Im Koran heißt es nämlich, daß es dem Mann gar nicht möglich ist, wirklich alle Frauen gleich zu behandeln. Das menschliche Vermögen würde dazu gar nicht ausreichen. Allah hat durchaus Nachsicht mit den männlich-menschlichen Schwächen.
Abgesehen davon heißt eine gleiche Behandlung noch lange keine gute Behandlung.
Außerdem hat die Frau bzw. die Frauen nicht sehr viel zu wollen. Über den Mann dürfen sie sich nicht beschweren, weil sie laut Koran geheimhalten sollen, was geheimzuhalten ist. Und das sind die innerfamiliären Geheimisse. Ein Verstoß wäre Vertrauensverstoß und Ehrverletzung. Beim Mann selber können sie sich auch nicht beschweren, weil sie sonst aufmüpfig wären. Der Mann darf schließlich seine Frauen auch dann züchtigen, wenn er nur ihre Widerspenstigkeit befürchtet. An eine offizielle Stelle bzw. an eine Gerichtsbarkeit können sie sich auch nicht wenden, weil das nicht nur eine Ehrverletzung wäre, sondern weil sie als Zeugen (auch in eigener Sache) nur bedingt bis gar nicht in Frage kommen. Der Koran regelt das Zeugenrecht und bemißt das der Frau mit dem halben Zeugenrecht (in eigener Sache sieht es noch etwas schlimmer aus) und Hadithe sprechen von der Geschwätzigkeit und Falschheit der Frauen.
Und in der islamischen Welt hat Allah den uralten Männertraum erhört und für alle Zeiten nicht nur legitimiert, sondern zum göttlichen Gebot erklärt.
Die Vielweiberei der zugelassenen vier Ehefrauen läßt sich auf Haremstärke erweitern, wenn man die dem Mann neben den Ehefrauen erlaubten Mägde und Sklavinnen und die Kriegsbeute noch hinzurechnet.
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