Das Ministerium für Staatssicherheit (Abkürzung: MfS, umgangssprachlich „Stasi“) war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst der DDR und zugleich Ermittlungsbehörde (Untersuchungsorgan) für „politische Straftaten“. Eine innerhalb und außerhalb der DDR gebräuchliche Bezeichnung für das Ministerium war auch „Staatssicherheit“. Das MfS war vor allem ein Unterdrückungs- und Überwachungsinstrument der SED gegen die Bevölkerung der DDR zur Sicherung ihrer Macht. Dabei setzte es neben massiver Überwachung und Einschüchterung auch Terror und Folter von Oppositionellen und Regimekritikern als Mittel ein.
Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet. Der Sprachgebrauch der SED, der das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ bezeichnete, beschreibt die ihm zugedachte Funktion im politisch-ideologischen System der DDR.
Es gab einen weiteren Geheimdienst in der DDR, die Verwaltung Aufklärung der NVA (militärischer Aufklärungsdienst) mit Sitz in Berlin-Treptow (Tarnbezeichnung am Objekteingang: Mathematisch-Physikalisches Institut). Die Verwaltung Aufklärung wurde ebenso wie die Grenztruppen und die restliche NVA durch die Hauptabteilung I (MfS-Militärabwehr) kontrolliert („abgesichert“).
Inhaltsverzeichnis
* 1 Auftrag
o 1.1 Nach außen
o 1.2 Nach innen
* 2 Organisation
* 3 Struktur
o 3.1 Territorial
o 3.2 Vertikal
* 4 Rekrutierung und Ausbildung
* 5 Ausrüstung
* 6 Geschichte
o 6.1 Vorläufer
o 6.2 MfS
o 6.3 Nach der Wende
* 7 Bekannte Mitarbeiter
o 7.1 Hauptamtliche Mitarbeiter
o 7.2 Mitarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland
o 7.3 Überläufer
* 8 Bekannte Opfer
* 9 MfS-Zentrale (Ministerium) Berlin-Lichtenberg
* 10 Hinrichtungen in der DDR
* 11 Begriffsableitung
* 12 Verweise
o 12.1 Interne Verweise
o 12.2 Literatur
o 12.3 Weblinks
o 12.4 Einzelnachweise
Auftrag
Gedenkstätte Hohenschönhausen, Berlin
Gedenkstätte Hohenschönhausen, Berlin
Durch Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurden dem DDR-Geheimdienst folgende Aufgaben zugeteilt:
Nach außen
* Aufklärungsarbeit in Westdeutschland und Westberlin mit dem Ziel, aus allen wichtigen Institutionen der Westalliierten (Bonner Regierung, Industrie, Forschung) Informationen zu gewinnen.
* Aktive Spionageabwehr und Abwehr von Anschlägen privater und staatlicher Organisationen
* Aktive Beeinflussung des öffentlichen Lebens im Westen durch Eindringen von MfS-Informanten in alle wichtigen Bereiche (z. B. durch aktive Desinformation)
Nach innen
* Durchführung von Agententätigkeit, z. B.: Kontrolle von Massenorganisationen und gezielte Zersetzung und Spaltung von potenziell oppositionellen Kreisen, wie Intellektuelle, Dissidenten sowie der Kirche und deren Jugendgruppen.
* Umfassende Überwachung der DDR-Bürger und teilweise auch ihrer Angehörigen außerhalb der DDR unter Missachtung ihrer Bürgerrechte. Wurde im Jargon auch als „Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten“ genannt. Dies erfolgte u. a. durch Bespitzeln, Zensur von Presse und Filmen, Unterdrückung der Meinungsfreiheit.
* Kontrolle („Absicherung“) sämtlicher bewaffneter Organe der DDR (Grenztruppen, NVA und Volkspolizei)
* Kontrolle („Absicherung“) des Staatsapparates (andere Ministerien)
* Kontrolle („Absicherung“) der volkswirtschaftlichen Organe (Kombinate und Betriebe)
* Kontrolle („Absicherung“) des Verkehrswesens und der Touristik
* Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen und Volkspolizei
* Personenschutz von Partei- und Staatsfunktionären
* Überwachung sogenannter „bevorrechteter Personen” (Diplomaten, akkreditierte Presse und Geschäftsleute)
* Aufklärung besonderer Straftatbestände wie gemeingefährlicher Brandstiftung oder politisch motivierter Schmierereien (Sachbeschädigung und staatsfeindliche Hetze)
Organisation
Es wird geschätzt, dass 1989 etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter für das MfS tätig waren. Da sich das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ verstand, waren seine Mitarbeiter ausnahmslos Mitglieder der SED.
In der Praxis gingen alle Entscheidungen das MfS betreffend vom Politbüro aus (über Erich Mielke als Mitglied). Einzige Ausnahme war die Sicherheitskommission des Zentralkomitees der SED, die sämtliche Personalentscheidungen (Beförderungen zum Oberst oder höher) über die Parteiebene innerhalb des MfS genehmigen musste. Das bedeutete, dass auch Mielke nicht gänzlich ohne Kontrolle war innerhalb seines Ministeriums (es gab durchaus auch Ablehnungen von MfS-Personalvorschlägen). Innerhalb der Organisation des MfS waren die Leiter der Bezirksverwaltungen gleichzeitig Mitglieder der SED-Bezirksleitungen. Die Handlungsanweisungen an das Ministerium stammten von der Führung der SED, auf Bezirksebene von den 2. Sekretären, die zuständig für Agitation und Sicherheit waren. Das MfS war zwar formal dem Ministerrat der DDR unterstellt, führte jedoch, wie fast jeder Geheimdienst, ein internes Eigenleben.
Hinzu kamen weit mehr als 100.000 sogenannte „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM), von denen der überwiegende Teil im Inland tätig war. Agenten, die im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet (NSW) im Einsatz waren, wurden im offiziellen Sprachgebrauch Kundschafter des Friedens genannt.
Bezogen auf die Gesamtzahl der „Offiziellen Mitarbeiter“ (OM) und IM (200.000) und die Gesamtzahl der Bürger der Bundesrepublik Deutschland (80 Millionen) arbeitete jeder 400. für das MfS. Geht man vom Hauptschwerpunkt der Mitarbeiter in der DDR (16 Millionen Einwohner) aus, und davon, dass zwei Drittel (140.000) der Mitarbeiter dort tätig waren, war vermutlich etwa jeder 50. zwischen 18 und 80 Jahren oder zwei Prozent der Bevölkerung für das MfS tätig. Viele der IM waren hauptamtlich Polizisten, Staatsbedienstete und Armeeoffiziere, aber auch Privatpersonen, darunter Kollegen, Mitarbeiter, selbst Familienangehörige der vom MfS überwachten Bürger.
Zum Zeitpunkt des Zusammenbruches der DDR gab es in der Bundesrepublik Deutschland rund 1500 aktive MfS-Spione, vorwiegend in Westdeutschland, wie die veröffentlichte Auswertung der sogenannten Rosenholz-Dateien im März 2004 ergab. Die Anzahl der IM, welche für die Hauptverwaltung Aufklärung in der DDR selbst tätig waren, wurde dabei mit 20.000 beziffert. Das MfS unterstützte in der Bundesrepublik Deutschland ihm nützlich erscheinende politische Kräfte. So wurden unter dem Decknamen „Gruppe Ralf Forster“ in der DDR ausgewählte Kader der DKP im Nahkampf und Sprengstoffeinsatz ausgebildet. Die Unterlagen des MfS zur „Gruppe Ralf Forster“ wurden geschreddert und im Jahr 2004 wieder in der Birthler-Behörde rekonstruiert. Darüber hinaus bildeten Mitarbeiter der HA XXII in den 80er Jahren wiederholt RAF-Mitglieder im Umgang mit Waffen und Sprengmitteln aus. Durch Akten ist belegt, dass acht Aussteiger der Rote Armee Fraktion in der DDR Unterschlupf, Schutz vor westlicher Strafverfolgung und eine neue Identität erhielten. Wegen der extremen politischen Brisanz dieser Operation wurden die übergesiedelten Ex-Terroristen rund um die Uhr überwacht und getrennt voneinander angesiedelt (keiner kannte Wohnort und neue Identität des anderen).
Ein Eintrag als IM ist zunächst nur als Indiz für eine Geheimdiensttätigkeit zu werten: Es kann nicht immer sicher ausgeschlossen werden, dass reine Kontaktaufnahmen des MfS durch einen Aktenbeleg als IM dokumentiert sind. Allein aus Vermerken und sonstigen Eintragungen auf Karteikarten lässt sich nicht immer zweifelsfrei feststellen, wie eng die Beziehung einer Person zum MfS war; sie liefern nur Indizien. Die Geschehnisse können oft nur anhand der vernetzten Akten umfassend nachvollzogen werden. Beweisbar werden inoffizielle Tätigkeiten dann, wenn eindeutige Zuordnungen im System des MfS verankert wurden. So bieten die erhalten gebliebenen F-16- und F-22-Karteien im Zusammenhang mit Aktenfunden und persönlichen (nicht zwingend notwendigen) Verpflichtungserklärungen die im Stasiunterlagengesetz geforderte Belegsicherheit. Umfassende Unterlagen sind für manche IM noch erhalten, für andere vernichtet. Allerdings finden sich Querverweise in anderen Berichten, die ein Bild über die Tätigkeit eines IM geben können. Die Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS ist häufig nicht mehr aufzufinden, da eine erhebliche Anzahl an Akten vor dem Zusammenbruch der Behörde vernichtet wurde.
Struktur
Stasi-Bezirksverwaltung Leipzig „Runde Ecke“ Dittrichring
Stasi-Bezirksverwaltung Leipzig „Runde Ecke“ Dittrichring
Amtsschild der Stasi-Bezirksverwaltung Leipzig
Amtsschild der Stasi-Bezirksverwaltung Leipzig
Stasi-Bezirksverwaltung Halle, am Rande von Halle-Neustadt
Stasi-Bezirksverwaltung Halle, am Rande von Halle-Neustadt
Territorial
Die territoriale Struktur des MfS entsprach der Gliederung des Staatsapparates der DDR. Parallel zum Staatsapparat war das MfS in das Ministerium in Berlin-Lichtenberg, die Bezirksverwaltungen (BVs) in jeder Bezirksstadt und die Kreisdienststellen (KDs) in jeder Kreisstadt bzw. kreisfreien Stadt gegliedert. Damit war prinzipiell erreicht, dass alle gesellschaftlichen Bereiche der DDR einer MfS-Diensteinheit zugeordnet waren. Die territoriale Gliederung parallel zum Staatsapparat der DDR war für jedermann anhand der Dienststellenbeschilderung erkennbar.
Die Kreisdienststellen (KD) hatten die Verantwortung für das bestimmte Territorium. Das Ministerium und die Bezirksverwaltungen trugen die Verantwortung für die untergeordneten Dienststellen, aber auch für bestimmte Objekte, Einrichtungen oder Personen. Beispielsweise ein OPK-Vorgang (operative Personenkontrolle, also das „Bespitzeln“ einer Person) lag in der Verantwortung einer Bezirksverwaltung.
Hinzu kamen einige Objektdienststellen (ODs), die zur Überwachung in besonders großen und volkswirtschaftlich bedeutsamen Betrieben eingerichtet waren.
Vertikal
Intern waren das MfS und die nachgeordneten BVs in mehrere Hauptabteilungen sowie in Unterabteilungen und auch Arbeitsgruppen gegliedert, die zum Teil eng miteinander in Verbindung standen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert und hatten ein klar definiertes Tätigkeitsfeld. Auf Bezirksebene wurde die Struktur gespiegelt, das heißt, dass jede Hauptabteilung einen entsprechenden Ableger innerhalb der Bezirksverwaltungen (BVs) hatte.
* Minister für Staatssicherheit
o Abteilung 26 – Telefonüberwachung
o Abteilung Bewaffnung und Chemische Dienste (BCD)
o Abteilung Finanzen
o Abteilung Nachrichten – Sicherstellung des Nachrichtenwesens
o Abteilung X – Internationale Verbindungen
o Abteilung XI – Chiffrierdienst
o Abteilung XIV- Untersuchungshaft und Strafvollzug
o Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK)
o Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) – Mobilmachung, Schutzbauten
+ Sondereinheiten AGM/U
+ AGM/S – „militärisch-operative Spezialaufgaben“ (z. B. bewaffnete Flugbegleitung) Zentrale Spezifische Kräfte, wurde noch 1989 in die HA XXII integriert.
+ Wachregiment Feliks Dzierzynski
o Arbeitsgruppe E beim Stellvertreter des Ministers, Generaloberst Mittig (AG E)
o Arbeitsgruppe XVII – Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten (BfBR) in Berlin (West)
o Büro der Leitung (BdL) – Innere Sicherheit des MfS
o Büro der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo
o Hauptabteilung I (HA I) – Überwachung und Absicherung der NVA und Grenztruppen (NVA-interne Bezeichnung der HA I: Verwaltung 2000 oder Büro 2000) In diesem Bereich gab es die höchste Durchdringung mit IMs (Verhältnis eins zu fünf !).
o Hauptabteilung II (HA II) – Spionageabwehr
o Hauptabteilung III (HA III) – Funkaufklärung, Funkabwehr
o Hauptabteilung VI (HA VI) – Passkontrolle, Tourismus (z. B. Interhotels), Sicherung der Transitwege (Autobahnraststätten, Transitparkplätze etc.)
o Hauptabteilung VII (HA VII) – „Abwehr“ im Ministerium des Innern (MdI) und der Deutschen Volkspolizei (DVP)
o Hauptabteilung VIII (HA VIII) – Beobachtung, Ermittlung
o Hauptabteilung IX (HA IX) – Disziplinar- und Untersuchungsorgan
+ Hauptabteilung IX/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen)
o Hauptabteilung XV – Ehemaliger Name der Hauptverwaltung Aufklärung vor der Ausgliederung, später als HVA-Depandance unter der Bezeichnung Abteilung XV in den Bezirksverwaltungen.
o Hauptabteilung XIX (HA XIX) – Verkehr (Interflug, Reichsbahn und Seeschifffahrt), Post- und Fernmeldewesen, Reisekaderüberprüfung u. -bestätigung
o Hauptabteilung XVIII (HA XVIII) – Volkswirtschaft
o Hauptabteilung XX (HA XX) – Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund
o Hauptabteilung XXII (HA XXII) – „Terrorabwehr“
o Hauptabteilung Personenschutz (HA PS)
o Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KaSch)
+ (Juristische) Hochschule des MfS
+ Zentraler Medizinischer Dienst (ZMD)
o Operativ-Technischer Sektor (OTS)
o Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD)
o Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG)
o Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG)
+ Abteilung XII – Zentrale Auskunft/Speicher
+ Abteilung XIII – Zentrale Rechenstation
+ Abteilung M – Postkontrolle
+ Rechtsstelle
o Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) – Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung
o Zentraler Operativstab (ZOS)
* Hauptverwaltung Aufklärung – Auslandsspionage (HVA)
Rekrutierung und Ausbildung
Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht im Beisein von Wilhelm Zaisser die „Schule des Ministeriums für Staatssicherheit“ in Golm bei Potsdam. Ernst Wollweber, der Nachfolger Zaissers, benannte sie 1955 in das besser klingende „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ um, obgleich sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Hochschule im engeren Sinne war, sondern erst dazu wurde. Erst 1963 konnte man ein Diplom erwerben. Seit Juni 1965 wurde sie nach außen hin „Juristische Hochschule Potsdam“ genannt. Intern wurde von 1976 bis 1989 der Name „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ verwendet. Am 18. Juni 1968 erhielt die Hochschule Promotionsrecht (Dr. jur. (Promotion A), ab 1. Juni 1981 auch Dr. sc. [scientiae] jur. [juris] (Promotion B)). Alle Arbeiten unterlagen den üblichen Geheimhaltungsregeln eines Geheimdienstes. Ziel der Ausbildung war es, leitende Offiziere für das MfS auszubilden.
Bis 1961 wurden ein Lehrstuhl „Juristische Ausbildung“, eine Arbeitsgruppe „Kriminalistik“ und Institute für Marxismus-Leninismus, Recht und Spezialdisziplin eingerichtet. 1988 kamen Lehrstühle für „Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit“, „Spionage“, „Politische und ideologische Diversionstätigkeit (PID)“, „Politische Untergrundtätigkeit (PUT)“ und „Grundfragen der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet“ hinzu.
Am 19. Juni 1970 wurde die „Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ gegründet und am 4. November 1970 von Erich Mielke eröffnet. Sie war der Juristischen Hochschule Potsdam angegliedert. Möglich war hier das Absolvieren eines Fachschuldirekt- oder ein Fachschulfernstudiums. Zugangsvoraussetzung war die vorherige Mitarbeit für das MfS. Bis 1984 gab es 6.343 Absolventen, gemäß Hochrechnungen waren es bis zur Auflösung der Schule circa 10.000. (Literatur (1))
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