ich fürchte mal, eine rampe auf den gehweg zu bauen ist ohnehin nicht zugelassen — da bekommst du mit ein bisschen glück irgendwas zwischen ordnungsgeld und bußgeld+schadensersatz+demontage …
der vorschlag, einfach einen keil vor die stufe zu legen ist auch eher kontraproduktiv: die physikalischen gesetze, die man so im bezug auf die ’schiefe ebene’ lernt, gelten ja nicht nur für spielzeug-autos.
mit modernen rollstühlen sind stufen bis 10cm kein besonderes problem … das bestehende platzproblem mal ausgeklammert. ’schiefe ebenen’ erfordern allerdings einen solchen schiebe-kraft-aufwand, dass dort erfahrungsgemäß auch e-rollstühle versagen …
DIN 18024-1 und DIN 18024-2 machen da ziemlich genaue vorschläge. wie gesagt: vorSCHLÄGE.
diese din ist kein gesetz, gerade bei dem neigungswinkel bei rollstuhlrampen sind diese vorschläge aber ziemlich sinnvoll!
ergo: am besten wäre, die betonplatte auf vorschlag der DIN 18024 anzufräsen.
das zweitbeste: lass alles so, wie´s ist!